Mehrwertsteuererhöhung: So unterstützt der Abacus MWST-Assistent

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Auf Grund der eidgenössischen Abstimmung vom 25. September 2022 erhöhen sich die Mehrwertsteuer-Sätze auf Januar 2024. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf die Rechnungsstellung von periodischen, jahresübergreifenden Leistungen, das MWST-Abrechnungsformular und die MWST-Codes im Abacus. Nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen und den Abacus MWST-Assistenten.

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer in der Schweiz erhöht. Der Normalsatz wird neu 8,1 % (bisher 7,7 %), der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 % (bisher 3,7 %) und der reduzierte Satz 2,6 % (bisher 2,5 %) betragen. Diese Änderungen betreffen alle Unternehmen und Verbraucher in der Schweiz, die Mehrwertsteuer zahlen. Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Rechnungs- noch das Zahlungsdatum, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen, ab dem 1. Januar 2024 den neuen Steuersätzen. Dies gilt auch für periodische, jahresübergreifende Leistungen (z.B. Abonnemente). Unterliegt eine Rechnung wegen ihrem Zeitraum der Leistungserbringung sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen, sind der Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweils darauf entfallende Betragsanteil getrennt auszuweisen. Ist dies nicht der Fall, sind die gesamten fakturierten Leistungen mit den neuen Steuersätzen abzurechnen.

Abrechnung mit der ESTV

In der Abrechnung des 3. Quartals 2023 rsp. des 2. Semesters 2023 können die Umsätze erstmals sowohl zu den bisherigen als auch zu den neuen Steuersätzen deklariert werden. Entgelte, die in einer früheren Abrechnung zu deklarieren sind, aber Leistungen betreffen, die nach dem 1. Januar 2024 erbracht werden (und somit den neuen Steuersätzen unterliegen), sind in einem ersten Schritt zu den bisherigen Steuersätzen zu deklarieren. In einem zweiten Schritt können sie frühestens mit der Abrechnung des 3. Quartals 2023 rsp. des 2. Semesters 2023 berichtigt werden. Eine Berichtigung muss spätestens bei der Finalisierung der Steuerperiode 2023 erfolgen. Ein Beispiel der ESTV dazu finden Sie hier.

Neues MWST-Formular im Abacus

Die neuen MWST-Formulare stehen im Abacus für die Versionen 2021, 2022 und 2023 ab dem Hotfix vom 15.07.2023 zur Verfügung. Die bestehenden MWST-Codes sind bereits auf die neuen Formular-Felder nachgeführt. Die MWST-Jahresabstimmung wird zeitnahe zur Verfügung gestellt.

Abacus-Assistent für Massenanpassungen der MWST-Codes

Für den Satzwechsel muss im Abacus lediglich auf den bestehenden MWST-Codes eine neue Zeitachse mit dem neuen Steuersatz angelegt werden. Dafür steht ein Assistent zur Verfügung, welcher die Anpassung automatisch für alle CH-Steuersätze vornimmt und dies gleich über alle Mandanten der Abacus Installation. Die neue Funktion wird mit einem Update auf den Service Pack 2023 der jeweiligen Version verfügbar sein. An der Formularzuweisung bedarf es keiner Anpassung. Die MWST-Abrechnung übernimmt die Zuordnung abhängig der Zeitachse.

Leistungsjahr ungleich Rechnung/Fibu-Jahr

Rechnungen, die im Jahr 2023 eintreffen, aber eine Leistung im Jahr 2024 betreffen, müssen mit dem neuen MWST-Satz gebucht rsp. abgerechnet werden. Wie wird der höhere Steuersatz von 2024 im Abacus erfasst? In der Erfassungsmaske der Finanz-, Kreditoren-, Debitorenbuchhaltung usw. kann auf dem MWST-Code mittels <Shift> <F4> (Windows) rsp. <Shift> <fn> <F4> (Mac) die Zeitachse gewählt werden.

Weiterführende Informationen

Weitere detailliertere Informationen sowie Beispiele der Rechnungsstellung und Abrechnung mit der ESTV sind der MWST-Info 19 Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024 zu entnehmen.

MWST-Abrechnungsassistent

MWST-Abrechnung leicht gemacht! Der MWST-Assistent in der Abacus Finanzbuchhaltung führt Sie von A bis Z durch die Kontrolle, Verbuchung und Online-Einreichung der Mehrwertsteuer. 

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