Ab dem 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer in der Schweiz erhöht. Der Normalsatz wird neu 8,1 % (bisher 7,7 %), der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 % (bisher 3,7 %) und der reduzierte Satz 2,6 % (bisher 2,5 %) betragen. Diese Änderungen betreffen alle Unternehmen und Verbraucher in der Schweiz, die Mehrwertsteuer zahlen. Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Rechnungs- noch das Zahlungsdatum, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen, ab dem 1. Januar 2024 den neuen Steuersätzen. Dies gilt auch für periodische, jahresübergreifende Leistungen (z.B. Abonnemente). Unterliegt eine Rechnung wegen ihrem Zeitraum der Leistungserbringung sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen, sind der Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweils darauf entfallende Betragsanteil getrennt auszuweisen. Ist dies nicht der Fall, sind die gesamten fakturierten Leistungen mit den neuen Steuersätzen abzurechnen.
Abrechnung mit der ESTV
In der Abrechnung des 3. Quartals 2023 rsp. des 2. Semesters 2023 können die Umsätze erstmals sowohl zu den bisherigen als auch zu den neuen Steuersätzen deklariert werden. Entgelte, die in einer früheren Abrechnung zu deklarieren sind, aber Leistungen betreffen, die nach dem 1. Januar 2024 erbracht werden (und somit den neuen Steuersätzen unterliegen), sind in einem ersten Schritt zu den bisherigen Steuersätzen zu deklarieren. In einem zweiten Schritt können sie frühestens mit der Abrechnung des 3. Quartals 2023 rsp. des 2. Semesters 2023 berichtigt werden. Eine Berichtigung muss spätestens bei der Finalisierung der Steuerperiode 2023 erfolgen. Ein Beispiel der ESTV dazu finden Sie hier.
Abacus-Assistent für Massenanpassungen der MWST-Codes
Für den Satzwechsel muss im Abacus lediglich auf den bestehenden MWST-Codes eine neue Zeitachse mit dem neuen Steuersatz angelegt werden. Dafür steht ein Assistent zur Verfügung, welcher die Anpassung automatisch für alle CH-Steuersätze vornimmt und dies gleich über alle Mandanten der Abacus Installation. Die neue Funktion wird mit einem Update auf den Service Pack 2023 der jeweiligen Version verfügbar sein. An der Formularzuweisung bedarf es keiner Anpassung. Die MWST-Abrechnung übernimmt die Zuordnung abhängig der Zeitachse.