Die Erstellung einer MWST-Abrechnung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst erfolgt eine Kontrolle der berechneten Steuerbeträge. Sind diese in Ordnung, wird die definitive Abrechnung erstellt und die meldepflichtigen Werte an die Eidgenössische Steuerverwaltung übermittelt. Zusätzlich werden Vorsteuer und Umsatzsteuer umgebucht und allfällige Differenzen ausgebucht. Mit dem MWST-Assistenten, der alle diese Arbeitsschritte zusammenfasst, werden Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Prozessschritte geführt, können diese für Detailanalysen unterbrechen und wieder einsteigen.

Pflicht zur Online-Mehrwertsteuerabrechnung ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in der Schweiz verpflichtet, die Mehrwertsteuer online abzurechnen. Mit dem MWST-Abrechnungsassistenten von Abacus ist die Online-Abrechnung bereits heute möglich.
Die zu verrechnenden Vorsteuer- und Umsatzsteuerbeträge werden von Abacus nach der Prüfung entsprechend der hinterlegten Kontendefinition umgebucht, ebenso eine Differenz zwischen gebuchter und berechneter Mehrwertsteuer. Die abschliessend der Steuerverwaltung einzureichenden Daten können mit wenigen Klicks online übermittelt werden.
Die MWST-Abrechnung als Prozess ist im Umfang der Finanzbuchhaltung enthalten und kann ab Version 2021 über das Programm «MWST Abrechnung erstellen» aufgerufen werden. Die bisherigen MWST-Programme stehen weiterhin zur Verfügung.
Ihr Nutzen mit der Abacus Finanzbuchhaltung
Die Abacus Finanzbuchhaltung ist der zentrale Bestandteil einer modernen ERP-Gesamtlösung. Zudem zeichnet sich die Software durch folgende Vorteile aus:
Simpel
Einfache Online-Einreichung der Dateien an die Steuerbehörde aus dem Abacus.
Automatisch
Automatische MWST-Umbuchungen und Verbuchung der MWST-Differenz über den Assistenten.
Durchgängig
Durchgängiger Prozess von der Kontrolle über die Verbuchung bis zur Einreichung. Der manuelle Wechsel zwischen den MWST-Programmen entfällt.
Prozessüberblick: MWST-Abrechnungsassistent
Abrechnung
Schnelle und zielgerichtete Kontrolle der berechneten Mehrwertsteuerbeträge.
Umbuchung
- Automatische Verbuchung der Vorsteuer und Umsatzsteuer
- Ausbuchung allfälliger MWST-Differenzen
Online-Einreichung
Integrierte elektronische Datenübermittlung der MWST-Abrechnung an die Eidgenössische Steuerbehörde.
Hier finden Sie die wichtigsten Termine zur Einreichung der MWST-Abrechnung:
Abrechnung | Abrechnungsperiode | Einreichefrist |
1. Quartal | 1. Januar bis 31. März | 31. Mai |
2. Quartal | 1. April bis 30. Juni | 31. August |
3. Quartal | 1. Juni bis 30. September | 30. November |
4. Quartal | 1. Oktober bis 31. Dezember | 28./29. Februar |
1. Semester | 1. Januar bis 30. Juni | 31. August |
2. Semester | 1. Juli bis 31. Dezember | 28./29. Februar |
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