Checkliste für den Jahresabschluss Ihrer Buchhaltung

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Der Jahresabschluss schliesst das Geschäftsjahr ab und gibt die finanzielle Lage Ihres Unternehmens wieder. Er ermöglicht die Dokumentation der finanziellen Entwicklung sowie den Vergleich verschiedener Geschäftsjahre.

Alle Schweizer Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen einen Jahresabschluss erstellen. Dazu gehören Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz von mindestens CHF 500'000. Was ist bei beim buchhalterischen Jahresabschluss zu beachten und wie funktionieren die Jahresendaktivitäten in der Abacus Finanzsoftware?

Timing und Fristen

Der Rechnungsabschluss ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres zu erstellen. In der Schweiz dauert das Geschäftsjahr in der Regel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember oder vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Andere Start- und Enddaten sind durchaus möglich.

Standard der Rechnungslegung

Grundlage zur Pflicht der Buchführung und Rechnungslegung bildet in der Schweiz das Obligationenrecht (Artikel 957 ff.). Weitergehende Rechnungslegungsstandard sind:

  • Fachempfehlung zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER)
  • International Financial Reporting Standards (IFRS)
  • United States Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP)

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Geschäftsabschluss besteht gemäss OR zwingend aus den folgenden Inhalten:

  • Bilanz: Aufstellung der Aktiven (Umlauf- und Anlagevermögen) und Passiven (Fremd- und Eigenkapital)
  • Erfolgsrechnung: Alle Erträge und Aufwände, die das Jahresergebnis beeinflussen (Umsätze, Aufwände, Abschreibungen und Steuern)
  • Anhang: Ergänzungen und Erläuterungen zur Bilanz und Erfolgsrechnung

Rechtskräftige Unterzeichnung

Der Jahresabschluss ist vom Vorsitzenden des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans und von der Person, die im Unternehmen für die Rechnungslegung zuständig ist, zu unterzeichnen und dem zuständigen Organ vorzulegen.

So erstellen Sie den Jahresabschluss mit der Abacus Business Software

Für den Jahresabschluss mit der Abacus Business Software steht ein Jahresendprogramm zur Verfügung, das Sie Schritt für Schritt durch den Prozess führt. Das Programm ist in der Finanzbuchhaltung lokalisiert und muss einmalig durchgeführt werden.

Beim Jahresabschluss in der Abacus Business Software wird zwischen dem logischen und dem physischen Jahresabschluss unterschieden.

  • Der logische Abschluss kann jederzeit und nach Bedarf durchgeführt werden. Er dient für Kontroll- und Abschlussarbeiten.
  • Der physische Abschluss ist ein einmaliger Prozess pro Periode. Nach dessen Durchführung kann die abgeschlossene Periode nicht mehr geöffnet und es kann nicht mehr gebucht werden.

Checkliste für den Jahresabschluss mit Abacus:

1. Durchführung des logischen Jahresabschlusses

  • Verbuchung aller Schnittstellen
  • Prüfung der vorgelagerten Applikationen wie z.B. Electronic Banking, Debitoren-, Kreditoren-, Lohn- und Anlagenbuchhaltung.

2. Durchführung der finalen MWST-Abrechnung inkl. Jahresabstimmung

Der MWST-Abrechnungsassistent in der Abacus Finanzbuchhaltung führt Sie von A bis Z durch die Kontrolle, Verbuchung und Online-Einreichung der Mehrwertsteuer. 

3. Durchführung der Revision und Genehmigung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss kann mit DeepSign rechtskräftig digital signiert werden.

4. Erstellung gewünschter Auswertungen für die Archivierung

Die Auswertungen und Dokumente werden direkt in der Abacus Business Software archiviert.

5. Ausführung des Programms «Jahresendverarbeitung durchführen»

Die Jahresendverarbeitung wird einmalig in der Finanzbuchhaltung für alle Abacus Applikationen durchgeführt.

6. Effektive Schliessung des Jahresabschlusses

Geschafft – der Jahresabschluss ist fertig!

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