Sind Sie bereit für die neuen Quellensteuer­bestimmungen 2021?

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Welche Folgen hat die Revision des Quellensteuergesetzes, die Anfang 2021 in Kraft tritt? Erfahren Sie das Wichtigste kompakt zusammengefasst und lernen Sie den Fahrplan der Abacus kennen.

Am 1. Januar 2021 tritt das revidierte Quellensteuergesetz mit Verordnung und Kreisschreiben Nr. 45 in Kraft. Die Bestimmungen zur Quellensteuer wurden angepasst, weil diese nicht dem Gleichbehandlungsgebot nach dem Personenfreizügigkeits­abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) respektive der Schweiz und der Europäischen Freihandelsassoziation entsprachen. Arbeitgeber, Behörden und Versicherer (sogenannte Schuldner der steuerbaren Leistung, SSL) müssen die neuen Bestimmungen kennen und ab 2021 umsetzen. Obschon es sich bei der Quellensteuer um eine Steuerpflicht des Mitarbeiters handelt, haftet der Arbeitgeber für deren korrekte Ablieferung.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Einerseits wurden die Bestimmungen zu den verschiedenen Verfahren beim Quellensteuerpflichtigen angepasst. Andererseits ändert sich die Berechnung der Quellensteuern. Das Monats- und das Jahresmodell müssen in den jeweiligen Kantonen einheitlich angewendet werden. Zudem müssen die SSL in allen zuständigen Kantonen Quellensteuern abliefern. Entgegen der heutigen Praxis, dass teilweise die Arbeitgeber Quellensteuern dem Arbeitskanton abgeliefert wird.

Weitere wichtige Änderungen:

  • Die Quellensteuerabrechnung erfolgt neu immer mit dem Wohnsitz- oder Aufenthaltskanton
  • Der Tarifcode D (Nebenerwerb) wird abgeschafft
  • Andere Tätigkeiten bei anderen Arbeitgebern oder/und weitere Ersatzeinkünfte müssen für die Quellensteuerberechnung berücksichtigt werden
  • Für unregelmässige Stundenlöhner gilt eine einheitliche QST-Satzbestimmung
  • Die Bezugsprovision wird auf 1-2% reduziert
  • Die Voraussetzungen zur Einreichung einer Steuererklärung (NOV) wurden angepasst und erweitert

Wünschen Sie weitere Informationen & Unterlagen? 
Am 26. August 2020 hat das Abacus Kundenseminar zum Thema «Quellensteuer» erfolgreich stattgefunden. Wir haben die Fachpräsentationen exklusiv für Sie aufgezeichnet, so dass Sie trotzdem zu den gewünschten Informationen kommen können. Auf einer entsprechenden Downloadseite finden Sie bis Ende Januar 2021 die Fachreferate zum Nachschauen sowie alle gezeigten Unterlagen & Formulare. Mehr Informationen & Zugangsdaten finden Sie unter abacus.ch/qs-downloads.

Was müssen Sie als Abacus Anwender beachten?
Das Kreisschreiben führt die Berechnungen im Detail aus und zeigt zahlreiche Beispiele, auch solche mit Kantonswechsel. Änderungen wie Tarifcodewechsel, Wohnsitzwechsel und andere müssen Sie immer auf den Folgemonat umsetzen. Als Arbeitgeber sollten Sie sich die folgenden Fragen stellen:

  • Wer muss abrechnen? Hier gibt es keine wesentlichen Änderungen.
  • Wen muss der Arbeitgeber abrechnen? Hier gibt es keine Änderungen.
  • Was ist quellensteuerpflichtig abzurechnen, also was ist die Quellensteuerbasis? Hier gibt es einige Änderungen.
  • Wann ist etwas quellensteuerpflichtig? Hier gibt es einige Präzisierungen.
  • In welchem Kanton und mit welchem Tarif müssen die Quellensteuern abgeführt werden? Hier gibt es je nach Vorsituation einige Änderungen.
  • Wie erfolgt die Berechnung? Gibt es Sonderfälle und Spezialregeln? Bei der Satzbestimmung ergeben sich die grössten Änderungen.

Fahrplan Abacus
Die neuen Bestimmungen werden mit den Abacus Versionen 2019, 2020 und 2021 ausgeliefert. Um Ihnen auch genug Vorlauf zu geben, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen zu können, werden wir schrittweise die Neuerungen einbinden. Beginnend mit den Grundlagenwerten und Anpassungen im Personalstamm (Beispielsweise der Beschäftigungsgrad über mehrere Anstellungsverhältnisse oder die effektiven Arbeitsstunden bei Stundenlöhnern), darauffolgend die Implementierung der Berechnung und abschliessend Dialoge, Auswertungen und sonstige Anpassungen. Die Funktionen sind auf folgende Termine vorgesehen:

Version 2020

  • Release Februar 2020 - Auslieferung Grundlagenwerte und Personalstamm
  • Servicepack Mai 2020 - Auslieferung der neuen Berechnung
  • Servicepack September 2020 - Auslieferung von Dialogen, Auswertungen und sonstigen Anpassungen

Version 2019

  • Servicepack März 2020 - Auslieferung Grundlagenwerte und Personalstamm
  • Servicepack Oktober 2020 - Auslieferung der neuen Berechnung, Dialogen, Auswertungen und sonstigen Anpassungen