Verification of Payee (VoP): Das gilt seit Oktober 2025 für SEPA-Zahlungen
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Was ist Verification of Payee (VoP)?
VoP ist ein Abgleichmechanismus, der vor Ausführung einer Zahlung prüft, ob Name und IBAN zusammenpassen. Das anfragende Finanzinstitut sendet eine Anfrage an die Empfängerbank, die umgehend eine der folgenden Antworten zurückgibt:
- Match: Name und IBAN stimmen überein, die Zahlung wird ausgeführt.
- Close Match: Kleine Abweichungen werden erkannt und per Pain.002 zurückgemeldet.
- No Match: Name und IBAN passen nicht zusammen, die Zahlung sollte geprüft werden.
- No Response: Die Empfängerbank konnte die Kombination nicht verifizieren.

Was Unternehmen jetzt tun sollten
Mit Verification of Payee lassen sich Fehlüberweisungen vermeiden und Betrugsrisiken deutlich verringern. Doch die Einführung von VoP bedeutet nicht nur zusätzliche Sicherheit, sondern auch neue Anforderungen an Datenqualität und Prozesse.
Allgemeine Empfehlungen
Insbesondere Unternehmen, die Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums ausführen, sollten Ihre Stammdaten rechtzeitig überprüfen, um Verzögerungen oder abgelehnte Zahlungen zu verhindern. Für Unternehmen ohne Geschäftstätigkeit im SEPA-Raum, gibt es aktuelle keinen Handlungsbedarf. Betroffen sind ausschliesslich Zahlungen von einer Bank im SEPA-Raum an eine Bank im SEPA-Raum.
Handlungsbedarf für Abacus Kundinnen und Kunden
Grundsätzlich besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf, solange keine Verifikation des Empfängernamens und der IBAN gewünscht ist.
- Zahlungen über das E-Banking der Bank: Die Zahlungen werden immer geprüft und bei Unstimmigkeiten ein Hinweis mit den nötigen Informationen angezeigt.
- SEPA-Zahlungen via EBICS: Diese Zahlungen fallen unter das Opt-Out. Für sie bleibt der bisherige Ablauf unverändert.
Wer von der zusätzlichen Sicherheit profitieren möchte, kann per Opt-In auf die neuen EBICS-Auftragsarten wechseln. Zusätzlich zu VoP ist die Verwendung der verteilten elektronischen Unterschrift (VEU) bei Ihrer Bank notwendig. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Bank, um die neuen Auftragsarten für VoP-Opt-In in Erfahrung zu bringen und VoP sowie VEU zu aktivieren. Für Unterstützung bei der Umsetzung, wenden Sie sich an Ihren Abacus Vertriebspartner.
Beim Opt-In-Verfahren sind folgende Punkte zu berücksichtigen, um fehlerhafte Zahlungen zu vermeiden:
- Kontodetails überprüfen: Stimmen Bankdaten exakt mit dem offiziellen Firmennamen überein?
- Debitoren- und Kreditorendaten aktualisieren: Prüfen Sie alle Kunden- und Lieferantendaten auf Korrektheit.
- ERP-Möglichkeiten ausschöpfen: Nutzen Sie in der Abacus Business Software Pain.002 für Rückmeldungen.
- Spielräume der Banken kennen: Die Namensprüfung kann je nach Bank unterschiedlich streng sein.
Alle Änderungen im Überblick
In Zukunft informieren wir Sie laufend über Änderungen im elektronischen Zahlungsverkehr. Eine Übersicht über alle kommunizierten Änderungen finden Sie hier.
