Strukturierte Adressen – ab November 2026 verpflichtend
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Unstrukturierte und strukturierte Adressen
Die unstrukturierte Adresse wird noch bis November 2026 akzeptiert. Zahlungen mit unstrukturierten Adressen und Ausführungsdatum nach dem 20. November 2026 werden von den Finanzinstituten zurückgewiesen. Strukturierte Adressen werden bereits heute unterstützt. Eine strukturierte Adresse muss ab dem 24. November 2025 vollständige Adressangaben in den spezifischen Adressfeldern enthalten.
Hybride Adressen
Ab November 2025 wird zusätzlich eine Zwischenlösung, die sogenannten hybriden Adressen im Zahlungsverkehr international wie auch national eingeführt. Die Abacus Business Software wird die hybriden Adressen bei der Erstellung der Zahlungsaufträge nicht unterstützen und verlangt die strukturierten Adressen. Eine Ausnahme gibt es beim Import von Zahlungsaufträgen/Einzugsaufträgen anhand eines pain.001/pain.008, z.B. von Drittsoftware. Die hybriden Adressen werden importiert und der Zahlungsauftrag wie bisher im Original an die Bank gesendet. Wird der Zahlungsauftrag im Abacus zurückgesetzt und aus dem Abacus exportiert/gesendet, wird das strukturierte Format verlangt.
Handlungsbedarf für Abacus Kundinnen und Kunden
Die Abacus Business Software unterstützt strukturierte Adressen bereits seit der Version 2021 durch die Trennung der Strasse und Hausnummer sowie der Postfächer. Neu erstellte Mandanten sind bereits richtig konfiguriert, bei bestehenden Mandanten muss dies überprüft werden.
Adressen verifizieren und aktualisieren
Vergewissern Sie sich, dass Ihre Abacus Business Software (z. B. CRM, Kreditoren- oder Lohnbuchhaltung) die Adressen in strukturierter Form speichert und separate Eingabefelder für Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land nutzt. (Anleitung für Vertriebspartner: KB-3957).
Adressen vervollständigen
Überprüfen Sie alle Kreditorenadressen in Ihrer Abacus Business Software auf Vollständigkeit und ergänzen Sie fehlende Daten (z. B. Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land). Insbesondere bei Zahlungen ins Ausland sind vollständige Adressen bereits ab dem 24. November 2025 zwingend. Auch wenn die Mindestanforderungen von Ort und Land vorhanden sind, kann es sein, dass eine Zahlung abgewiesen wird, wenn bspw. die Strasse oder die Postleitzahl fehlt.
Rechnungsstellung mittels QR-Rechnung
Ab dem 21. November 2025 gelten für die Erstellung von QR-Rechnungen die neuen Implementation Guidelines Version 2.3. Ab diesem Zeitpunkt sind im Swiss QR Code der QR-Rechnung für Adressinformationen nur noch strukturierte Adressen zugelassen (Adresstyp «S»). Unstrukturierte Adressen (Adresstyp «K») sind nicht mehr zulässig. Davon betroffen sind Ihre Adressinformationen als Rechnungssteller und die Adressinformationen Ihrer Zahlungspflichtigen.
Bitte beachten Sie, dass beim Bezahlen die durchgängige Verarbeitung von QR-Rechnungen mit unstrukturierter Adresse sowie strukturierter Adresse ohne Postleitzahl, Ort und Land längstens bis Ende September 2026 gewährleistet ist. Falls nötig müssen Sie Ihren Zahlungspflichtigen neue QR-Rechnungen bereitstellen.
Handlungsbedarf für Abacus Kundinnen und Kunden
Adresse verifizieren und aktualisieren
Vergewissern Sie sich, dass Ihre Abacus Business Software (z. B. CRM, Kreditoren- oder Lohnbuchhaltung) die Adressen in strukturierter Form speichert und separate Eingabefelder für Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land nutzt. (Anleitung für Vertriebspartner: KB-3957).
Fragen? Wir sind für Sie da!
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Alle Änderungen im Überblick
In Zukunft informieren wir Sie laufend über Änderungen im elektronischen Zahlungsverkehr. Eine Übersicht über alle kommunizierten Änderungen finden Sie hier.