Acht Tipps für die nächste MWST-Abrechnung

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Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Bundessteuer auf dem Konsum von Waren und Dienstleistungen. Die Steuer wird von den Konsumentinnen und Konsumenten direkt bezahlt und bei den Unternehmen erhoben. Dies hat abhängig von der Steuerpflicht eine monatliche, quartals- oder halbjährliche MWST-Abrechnung und einen administrativen Aufwand zur Folge. Nachfolgend finden Sie Tipps und Hinweise für eine effiziente Abrechnung der Mehrwertsteuer mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

1. Pflicht zur MWST-Abrechnung in elektronischer Form

Ab dem 1. Januar 2024 gilt in der Schweiz die Pflicht, die Mehrwertsteuer in elektronischer Form mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abzurechnen. Wer Zeit, Nerven und Ressourcen sparen will, verwendet den MWST-Abrechnungsassistenten in der Abacus Finanzbuchhaltung. Der Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Abrechnung und generiert aus dem Abacus die Verprobung, die Abrechnung und ein XML-Dokument mit den Steuerdaten für die Online-Einreichung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

2. Neue Mehrwertsteuersätze ab 2024

Ebenfalls per 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz diese neuen Mehrwertsteuersätze für die Abrechnung nach der effektiven Methode:

MehrwertsteuersatzBis 31. Dezember 2023     Neu ab 1. Januar 2024
Normalsatz7,7 %8,1 %
Reduzierter Satz2,5 %2,6 %
Sondersatz für Beherbergung     3,7 %3,8 %

In der Abrechnung des 3. Quartals 2023, bzw. des 2. Semesters 2023, können die Umsätze erstmals zu den neuen Steuersätzen deklariert werden. Ebenfalls werden die Saldo- und Pauschalsteuersätze ab 1. Januar 2024 nach oben angepasst. Alle Informationen zur Erhöhung der Steuersätze und zur Implementierung in der Abacus Software finden Sie hier

3. Effektive Abrechnungsmethode versus Saldo-/Pauschalsteuersatzmethode

Unternehmen haben in der Schweiz zwei Möglichkeiten, die Mehrwertsteuer abzurechnen: nach der effektiven Methode oder nach der Saldo-/Pauschalsteuersatzmethode.

  • Effektive Methode: Bei der effektiven Methode, die den Normalfall darstellt, wird die Mehrwertsteuer aufgrund des erzielten Umsatzes abzüglich der Vorsteuer berechnet. Die Abrechnung erfolgt in der Regel quartalsweise zu den oben genannten Steuersätzen.
  • Saldo-/Pauschalsteuersatzmethode: Im Vergleich zur effektiven Methode ist die Saldo-/Pauschalsteuersatzmethode administrativ weniger aufwändig. Die Mehrwertsteuer wird anhand des Bruttoumsatzes mit einem pauschalen Satz abgerechnet, wobei keinen Anspruch auf die Vorsteuer besteht. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich.

4. MWST-Abrechnungsarten «vereinbart» und «vereinnahmt»

Bei der effektiven Methode wird zwischen den Abrechnungsarten «vereinbart» und «vereinnahmt» unterschieden.

  • Vereinbart: Die Mehrwertsteuer wird in derjenigen Abrechnungsperiode deklariert, in der der Debitorenbeleg gestellt oder der Kreditorenbeleg erhalten wurde. Massgeblich ist das Datum des Belegs.
  • Vereinnahmt: Die Mehrwertsteuer wird fällig, sobald die Zahlung erfolgt ist. Der Anspruch auf Vorsteuerabzug entsteht im Zeitpunkt der Zahlung, die Umsatzsteuerschuld im Zeitpunkt der Gegenleistung. 

5. Die MWST-Abrechnung leicht gemacht mit der Abacus Finanzsoftware

Der MWST-Assistent in der Abacus Finanzbuchhaltung führt Sie von A bis Z durch die Kontrolle der berechneten Steuerbeträge, die Verbuchung der Vorsteuer und der Umsatzsteuer sowie die Ausbuchung allfälliger Differenzen. Der gesamte Prozess läuft durchgängig in einem Programm ab – das Wechseln zwischen verschiedenen MWST-Programmen entfällt. Am Ende der Verarbeitung wird aus dem Abacus das Schnittstellenfile im XML-Format generiert, das online bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingereicht werden muss. Zudem stehen im Abacus alle MWST-Dokumente in einem Dossier zur Verfügung.

6. Abgleich der MWST-Abrechnung mit dem MWST-Jahresabschluss

Zum Jahresende werden diverse Abschluss- oder Korrekturbuchungen vorgenommen. Dabei können auch MWST-relevante Buchungen anfallen. Diese werden von der Abacus Finanzbuchhaltung separat in der MWST-Jahresabstimmung ausgewiesen und können mit dem MWST-Abrechnungsassistenten inklusive Formularansicht verarbeitet werden. Der Abgleich der MWST-Abrechnung mit dem MWST-Jahresabschluss erfolgt automatisch. 

7. MWST-Umsatzabstimmung

Die Einreichung einer MWST-Umsatzabstimmung kann von der Eidgenössischen Steuerverwaltung beispielsweise im Rahmen einer MWST-Kontrolle verlangt werden. Aus der Umsatzabstimmung muss ersichtlich sein, wie die MWST-Deklarationen, unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuersätze mit dem Jahresabschluss abgestimmt wird. Die Abacus Business Software kann diesen Nachweis in verschiedenen Detaillierungsgraden auf Knopfdruck erbringen.

8. Fristen einhalten und Verzugszinsen vermeiden

Die MWST-Abrechnung ist spätestens 60 Tage nach Ablauf der entsprechenden Abrechnungsperiode unaufgefordert einzureichen. Ab einer Verspätung von einem Tag beträgt der Verzugszins 4 %. Eine Übersicht über die wichtigsten Termine finden Sie in dieser Tabelle:
  

AbrechnungAbrechnungsperiodeEinreichefrist
1. Quartal1. Januar bis 31. März31. Mai
2. Quartal1. April bis 30. Juni31. August
3. Quartal1. Juni bis 30. September30. November
4. Quartal1. Oktober bis 31. Dezember      28./29. Februar
1. Semester1. Januar bis 30. Juni31. August
2. Semester      1. Juli bis 31. Dezember28./29. Februar

MWST-Abrechnungsassistent

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