Zeiterfassung im Fokus: So unterscheiden sich Gleitzeit, Überstunden und Überzeit

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Die Zeiterfassung in Unternehmen ist mittlerweile nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern sorgt auch für mehr Transparenz zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Die Begriffe «Gleitzeit», «Überstunden» und «Überzeit» spielen dabei eine zentrale Rolle, werden in der Praxis jedoch häufig verwechselt. Dabei hat jeder dieser Begriffe eine spezifische Bedeutung, die klar im Arbeits- bzw. im Privatrecht definiert ist. 

Gleitzeit: Flexibilität im Alltag

Gleitzeit beschreibt eine Form der freien Arbeitszeitgestaltung. Sie erlaubt Mitarbeitenden, ihre Arbeitszeit flexibel innerhalb eines vom Arbeitgeber definierten Zeitrahmens einzuteilen. Gibt das Unternehmen ein bestimmtes Zeitfenster mit Anwesenheitspflicht vor, spricht man von Blockzeit. Mitarbeitende können sowohl Plus- als auch Minusstunden leisten. Die Mehrarbeit kann schlussendlich an Tagen mit Unterstunden kompensiert werden. 

Überstunden: Mehrarbeit über das Vertragliche hinaus

Überstunden treten auf, wenn die tatsächliche Arbeitszeit die vertraglich festgelegte Arbeitszeit überschreitet. Bei aussergewöhnlichem Arbeitsaufkommen kann das Unternehmen Überstunden anordnen. In der Praxis ist es nicht immer einfach, diese klar von einem positiven Gleitzeitsaldo zu unterscheiden, da Überstunden oft nicht explizit vom Arbeitgeber angeordnet werden.

Überzeit: Die gesetzliche Grenze überschritten

Als Überzeit wird eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz bezeichnet. Laut Artikel 9, beträgt diese in industriellen Betrieben, für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie Verkaufspersonen im Detailhandel maximal 45 Stunden pro Woche. Für alle anderen Betriebe gilt eine Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche.

Darum ist die Unterscheidung wichtig

Eine exakte Differenzierung von «Gleitzeit», «Überstunden» und «Überzeit» ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch Grundlage für eine transparente und faire Arbeitskultur. Sie gewährleistet, dass Arbeitszeiten korrekt verwaltet werden und Mehrarbeit angemessen entschädigt wird – insbesondere auch bei einer Kündigung. Dies wiederum stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und trägt zu einer positiven Arbeitsumgebung bei. 

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