ELM 5.3-Zertifizierung für die Lohnbuchhaltung von Abacus

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Ende August 2024 durfte die Abacus als schweizweit erste Herstellerin die ELM 5.3-Zertifizierung von der Swissdec entgegennehmen. Damit werden die Anforderungen des neuen Zusatzabkommens zwischen Frankreich und der Schweiz zum Thema Home Office in der Abacus Lohnbuchhaltung abgedeckt.  

ELM Zertifizierung Lohnbuchhaltung

Als Schweizer Produkt deckt die Abacus Lohnbuchhaltung alle wichtigen gesetzlichen Vorschriften in der Besteuerung der Angestellten ab. Die Swissdec-Zertifizierung von ELM 5.3 bestätigt die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit dem neuen Zusatzabkommen mit Frankreich. Das Zusatzabkommen zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen von 1966 enthält Besteuerungsregeln für Einkommen aus Home-Office und ermöglicht die grenzüberschreitende Tele-Arbeit bis zu einem Anteil von 40% der Arbeitszeit. Per Ende 2025 sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, den genauen Prozentsatz der Tele-Arbeit bei Grenzgängern mit Wohnsitz in Frankreich den schweizerischen Steuerverwaltungen zu übermitteln. Mit der Nutzung der Abacus Lohnbuchhaltung sind Kundinnen und Kunden im automatischen Informationsaustausch auf der sicheren Seite. 

Über die Abacus Lohnbuchhaltung

Die Abacus Lohnbuchhaltung ist seit über 35 Jahren die führende Lohn­soft­ware der Schweiz. Über 1,5 Millionen Lohn­ab­rechnungen werden damit monatlich erstellt.

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